Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) Wiederkehrende Zahlungen im Zusammenhang mit einer (teilweise) unentgeltlichen Vermögensübertragung, z. 1 Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG). 2 unbeschränkt abziehbare sonderausgaben-pauschbetrag Sonderausgaben sind laut Einkommensteuergesetz bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, aber aufgrund von Sondervorschriften steuerlich berücksichtigt werden können. Unterschieden wird zwischen unbeschränkt und beschränkt abzugsfähigen See more. 3 Kirchensteuern, Kirchenbeiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). 4 Learn Advanced Management Techniques from Renowned HBS Faculty. Explore Our Upcoming In-Person Executive Education Programs and Apply Online. 5 unbeschränkt abziehbare sonderausgaben spenden Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare. Den Pauschbetrag müssen Sie in Ihrer Steuererklärung nicht beantragen. . 6 Sonderausgaben sind laut Einkommensteuergesetz bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, aber aufgrund von Sondervorschriften steuerlich berücksichtigt werden können. Unterschieden wird zwischen unbeschränkt und beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. 7 Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal EUR (pro Person). Einzelheiten zum Sonderausgabenabzug, insbesondere zur Abgrenzung gegenüber Betriebsausgaben und Werbungskosten: → Tz ff. 8 Jedes Jahr steigt der Höchstbetrag; außerdem wird der absetzbare Anteil um 2 Prozentpunkte erhöht. steigt der absetzbare Anteil auf 94 Prozent (§ 10 Abs. 3 Satz 4 und Satz 6 EStG). Folglich kann ein Alleinstehender dann bis zu Euro und Ehegatten höchstens Euro als Sonderausgaben absetzen. 9 Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare. Den Pauschbetrag müssen Sie in Ihrer Steuererklärung nicht beantragen. Das heißt, das Finanzamt zieht jedem Steuerbürger am Ende des Jahres automatisch 36 Euro von seinem Jahreseinkommen ab. unbeschränkt abziehbare sonderausgaben altersvorsorgebeiträge 10