Steht die Mauer eines Gebäudes auf der Grundstücksgrenze. 1 Bodenerhöhungen sind laut Gesetz grundsätzlich erlaubt, müssen aber einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze haben und gesichert sein. Bei sämtlichen. 2 § 35 nachbarrechtsgesetz für nrw Die Landesbauordnung sieht für Gartenmauern an der Grenze praktich eine maximale Höhe von zwei Metern vor: Höhere Mauern müssen die Abstandflächen . 3 (1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder. 4 (1) Der Eigentümer des Nachbargrundstücks darf eine Grenzwand durch Anbau nutzen, wenn der Eigentümer der Grenzwand schriftlich einwilligt und der Anbau öffentlich-rechtlich zulässig ist. Anbau ist die Mitbenutzung der Grenzwand als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung der neuen baulichen Anlage. 5 doppelte einfriedung nrw Der Eigentümer eines Grundstücks darf eine Nachbarwand errichten, wenn. 1. die Bebauung seines und des benachbarten Grundstücks bis an die Grenze . 6 a) Wenn der Bauherr (wegen Baulinien o. ä.) an die Grenze bauen muss, ist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. b) Beim Bau einer Mauer an der Grundstücksgrenze sollte der Nachbar zustimmen. 7 Grundsätzlich läuft eine Einfriedung entlang der Grenze, wenn nur einer der Nachbarn einfriedungspflichtig ist. Besteht eine gemeinsame Einfriedungspflicht der Nachbarn, darf der Zaun auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. In der Regel müssen Sie keine Grenzabstände einhalten. 8 Steht die Mauer eines Gebäudes auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich nach der Definition in § 7 NachbG NRW in aller Regel um eine sogenannte Nachbarwand (auch Kommunmauer genannt). Hierfür trifft das nordrhein-westfälische Nachbar-rechtsgesetz in §§ 8ff. besondere Rege-lungen, etwa zu den Voraussetzungen der. 9 Die Landesbauordnung sieht für Gartenmauern an der Grenze praktich eine maximale Höhe von zwei Metern vor: Höhere Mauern müssen die Abstandflächen nach § 6 Abs. 10 BauO einhalten, also einen Mindestabstand von der Nachbargrenze von 3 Metern. nachbarschaftsrecht nrw grenzbepflanzung 10 nachbarrechtsgesetz nrw 12